Die Kölner Tafel finanziert sich über Mitgliedsbeiträge (Mindestbeitrag 36,- Euro pro Jahr), Geldspenden und Bußgelder. Als mildtätiger Verein sind wir gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Süd berechtigt, abzugsfähige Spendenbescheinigungen auszustellen. 

Die Kölner Tafel führt weder Straßen- noch Haussammlungen durch. 

Gerne können Sie dem Verein als Fördermitglied beitreten und den Verein so dauerhaft unterstützen. Bitte füllen sie den Mitgliederantrag aus und senden Sie dieses an unsere E-Mail-Adresse.

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Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300,00 Euro je Zahlung ist seit dem 01.02.2021 keine Spendenbescheinigung mehr erforderlich (§50 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 EStDV). Sie erleichtern unseren ehrenamtlichen Spenden-Bearbeitern die Arbeit erheblich, wenn Sie bei Beträgen bis 300,00 Euro auf eine Spendenquittung verzichten.
Bei Fragen nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir sind dankbar für jede Unterstützung. 

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